Gottesdienste ab Pfingsten
Natürlich sind die Abstands- und Hygienemassnahmen weiterhin nötig. Das Bistum St. Gallen hat ein Schutzkonzept erarbeitet. Vom Pfarramt und vom KVR aus haben wir dieses für die Kirche Tübach entsprechend angepasst:
Kurzfassung: Schutzkonzept für Gottesdienste in der Pfarrkirche Tübach (ab 28. Mai 2020)
Allgemein
- Die Abstand-Regel (2 Meter) ist einzuhalten
- Schutzmasken liegen für den Bedarfsfall bereit
- Das Pfarramt führt eine Präsenzliste
- Gläubige, die sich krank fühlen, müssen dem Gottesdienst fernbleiben
Vor dem Gottesdienst
- Die Eingangstüren hinten benutzen. Betätigen der Türgriffe vermeiden. Die Seiteneingänge werden nicht benutzt, nur im Notfall
- Beim Eingang zur Kirche die Hände desinfizieren
- Jede zweite Bankreihe ist gesperrt. In den übrigen Bankreihen den Abstand (2 Meter) einhalten. Paare und Familien müssen diesen Abstand nicht einhalten
- An jedem Platz liegen Zettel und Bleistift. Die Gläubigen notieren Namen und Telefonnummer (Präsenzliste)
Während des Gottesdienstes
- Der Austausch des Friedensgrusses entfällt
- Die Austeilung der Kommunion erfolgt schweigend. Die Gläubigen bleiben am Platz sitzen. Die Kommunionspender gehen durch die Reihen
- Die Kollekte wird am Schluss des Gottesdienstes aufgenommen, in Kollekten-Körbchen in der hintersten Bankreihe
Nach dem Gottesdienst
- Die Gläubigen verlassen die Kirche gestaffelt, beginnend mit der letzten Bankreihe links
- Opferlichter können erst entzündet werden, wenn die Leute die Kirche verlassen haben
- Beim Gespräch nach der Kirche Abstände einhalten